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- Der Unterrichtsvertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zustande und verpflichtet zur Zahlung des Honorars. Bei Änderungen der Unterrichtsart und des Umfanges wird das Unterrichtshonorar aktuell angeglichen!
- Für den Unterricht ist ein monatliches Honorar zu zahlen, das jeweils bis zum 5. des Monats fällig wird.
- Der Unterricht findet in verschiedenen Klassen statt, die nach Alter und Leistung gegliedert sind.
- Die Mindestteilnahmedauer beträgt 4 Monate, beginnend mit dem 1. eines Monats nach der Anmeldung. Der Unterrichtsvertrag muss mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist auf das Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Die erste Stunde ist eine kostenlose Probestunde.
- Während der offiziellen Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen bleibt die Ballettschule in der Regel geschlossen. In den Ferien laufen die Honorarzahlungen an die Schule weiter.
- Bei länger andauernder Krankheit kann während der Zeit der Erkrankung ein Ruhen des Vertrages vereinbart werden. Einzeln versäumte Stunden können nach Vereinbarung in ähnlichen Kursen nachgeholt werden.
- Fällt der Unterricht durch unvorhergesehene Verhinderung der Lehrkraft aus, so besteht Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden.
- Änderungen des Unterrichttages, -zeit oder programmes sind der Ballettschule vorbehalten und berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung.
- Die Ballettschule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung.
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